Verzeihung denken

Verzeihung als Grund- und Leitlinie humaner Lebenshaltung
  • Insgesamt
5

311YorQCu-L._SL250_

„Gnade vor Recht“, das gibt es. „Allein aus Gnade“ ist der Kern lutherischer Theologie. „Sich verzeihen“ bedarf es für dauerhafte gute Beziehungen untereinander, denn kein Mensch kommt ohne Schuld in irgendeiner Form durch das Leben.

„Verzeihung“ und ihre Schwester, die „Gnade“ aber sind nicht einforderbar. Sind keine klar geregelten Kategorien, weder im Recht noch zwischenmenschlich. Verzeihung und Gnade ist jeweils ein freiwilliger Akt dessen, der ohne Zwang einen anderen „entschuldet“.

Wobei, und das liest sich aus dieser sehr fundierten, sehr sorgfältig recherchierten Darstellung Kodalles mitschwingend heraus, es zwar keine „Verpflichtung“ zum Verzeihen gibt, wohl aber durch die Zeiten hindurch eine „Erkenntnis“ zum konstruktiven (notwendigen) Element der Verzeihung im gesellschaftlichen, kulturellen und zwischenmenschlichen Sinne.

Verzeihung als Denkkategorie der Ethik, findet in den letzten Jahrzehnten (nach einem lange Zeit höchst stiefmütterlichen Dasein) auch statt, das Thema nimmt zu angesichts der großen Diskussionen um die „Entschuldung“ nach dem Dritten Reich, um die vielfachen „Schulden“ und daraus resultierenden Verletzungen zu Zeiten der ehemaligen DDR, die dann nach der Wende bis heute noch immer wieder zum Thema werden.

Und auch das wird deutlich und klar, ein einfaches „Schwamm drüber“, „denken wir nicht mehr dran“ kann nicht die Tiefenschärfe einer ethisch-philosophischen Betrachtung der Verzeihung sein. Klare Leitlinien lassen sich im Lauf der Geistesgeschichte erkennen und als „Regeln“ im übertragenen Sinne durchaus ableiten.

Was vor allem in den Teilen des Werkes deutlich wird, wo es eben um das Gegenteil geht. An der Blaupause derer, die Kodalle die „gnadenlosen Denker“ nennt, jener, denen „Verzeihung“ oder „Entschuldung“ als Übel fast gilt. Wie u.a. bei Nicolai Hartmann deutlich wird, der sogar eine „religiöse Vergebung“ im Sinne eines Nicht-Zurechnens einer bösen Tat oder des bösen Willens klassifiziert als „moralisches Übel“ (der gnädigen Nicht-Anrechung), das zurückgewiesen werden muss. Eine „kalte Haltung“ ebenso wie die Unnachsichtigkeit bei Habermas (wie bei Fichte, Schopenhauer und doch vielen anderen, auch sehr bekannten Namen), die den Leser umgehend vor die Frage nach den möglichen Auswirkungen im praktischen Leben stellt.

Fast mehr noch als an den Spuren des Verzeihens in der Geistesgeschichte wie bei Schweitzer, Arendt, Kierkegaard wird hier im Anblick der Konsequenz und „Härte“ bei der Lektüre deutlich, wie sehr das „echte Leben“ auf Verzeihen angewiesen ist und mit welch „großen Herzen“ von der Antike an bis heute eben auch dieser Gedanke geisteswissenschaftlich-argumentativ untermauert wurde und wird.

So ergibt die (sprachlich bei weitem nicht einfache) Lektüre dieser sehr sorgfältigen Darstellung und Untersuchung der „Verzeihung“ in der Geistesgeschichte mehr und mehr auch eine innere „Formung“ des Lesers, einen Abgleich mit dem alltäglichen Leben, eine Ahnung dessen, dass „Recht und Gesetz“ (wie auch in patriarchalischen Religionen stark im Vordergrund) zwar „durch Angst vor Strafe“ oder „schlechtem Gewissen“ eine gewisse „feste Rahmung für die je betroffene gesellschaftliche Gruppe“ ergeben, ein „fehlerloses Leben“ aber nicht wirklich denkbar oder möglich ist.

So ist es das „souveräne Recht“ des Staates, „Gnade vor Recht“ ergehen lassen zu können, nicht selten in der Hoffnung darauf, dass das eigentlich zu verurteilende Fehlverhalten nicht wieder vorkommt, der Mensch somit „aus Gnade“ lernt (auf Dauer gesehen mehr, als aus Strafe). Eine „Souveränität“, die, eigentlich betrachtet, auf zwischenmenschlichen Ebenen jedem zur Verfügung steht.

In diesem Buch finden sich vielfache Anregungen und Denkmodelle, die, neben den strikten Verfechtern rein rationaler und kühler Logik der „Schuld“ eben auch den Blick für vielfache Haltungen durch alle Zeiten hindurch eröffnen, dass Verzeihung ein grundlegender, teils existenzieller Teil menschlichen Gemeinlebens ist.

Im Angesicht natürlich, auch das verschweigt Kodalle nicht, des „Unverzeihlichen“.

Dennoch verbleibt: Es gibt die Reibung zwischen dem „Unverzeihlichen“ und dem „Ringen um Nachsicht“, und das mit guten und überzeugend argumentierten Gründen. Es gibt nicht nur das kühle Auf- und Abwägen. Was zudem immer wieder unter Vorbehalt dessen ja auch steht, was die konkrete Zeit als „Schuld“ jeweils einstuft. Auch das ändert sich im Lauf der Zeiten und kann selten als ad absolutum gesetzt verstanden werden.

Alles in allem ein sprachlich komplexes, sehr gründliches Buch, das dem Begriff und dem Sinn der „Verzeihung“ durch die Zeiten hinweg fundiert nachgeht und somit einlöst, was Kodalle zu Beginn sich als Aufgabe setzt: Den Begriff des Verzeihens in seiner Tiefenschärfe erfassbar zu machen.

Eine Lektüre, die sich lohnt, auch wenn die eigenen Interessen nicht auf jeden Teil der Darstellung und auf jede der philosophischen Schulen gleichermaßen gerichtet sind.

Amazon Partnerlinks:


Kommentar hinzufügen